Maria B. Lang: Praesentia Iesu Christi. Die Apostelgeschichte als christologische Erzählung (Herders Biblische Studien 98), Freiburg i. Br.: Herder 2022, 392 S., 75 €. ISBN 978-3-451-38898-9.
Es lässt aufhorchen, wenn mit Hartmut Rosa ein viel diskutierter Soziologe schreibt: „Demokratie braucht Religion“ (2022) und im Folgejahr der nicht minder bekannte Staatsrechtler Paul Kirchof „Religion und Glaube als Grundlage einer freien Gesellschaft“ benennt. Dass dies ausgerechnet in Zeiten des Relevanzverlustes von Kirche geschieht, ist umso bemerkenswerter. Bereits im Vorwort kann man lesen: „Die Entwicklung des freiheitlichen Staates braucht religiöse Impulse, die Reform der Kirche einen rechtlichen Rahmen und staatliche Unterstützung.“ (11) Dabei geht Kirchhof „als Lehrer des Staatrechts, aus der Erfahrung eines Richters, als Christ und Bürger“ (12) davon aus, dass es „einen freiheitlichen Staat ohne Religion“ nicht geben kann, und meint mit Religion die christliche. So identifiziert er das Christentum als Grundlage sowie Humusboden für den „modernen Verfassungsstaat“ und entfaltet dies mit Blick auf einen religionsoffenen und säkularen Staat. Das Grundgesetz ist damit Ergebnis von „verstetigten Kulturtraditionen“ und Freiheit „ein Recht, das den Freien für sein Handeln verantwortlich macht“ (19). Dabei entspricht die Vorstellung vom freien Menschen „dem Bild des Christen, der vor Gott und den Menschen verantwortlich ist, schuldig sein, Vergebung erfahren kann“ (25).
Die Bedeutung von Religion resp. der christlichen Kirche zeigt sich darin, dass sie „ethische Anforderungen an die Gläubigen [stellen], die Nächstenliebe üben, Trost spenden, Hoffnung begründen, Schuld vergeben“ (28). Dabei muss es nicht verwundern, dass der Katholik Kirchhof die Moral mit dem Naturrecht verbindet. Dabei geht Kirchhof immer wieder auf die Freiheit ein, indem er deren Bedeutung herausstellt. Gleichfalls ist sie ein Wagnis, denn sie will gestaltet werden. So ermöglicht Freiheit Vielfalt und „setzt die Kraft zu langfristigen Bindungen voraus“ (64). Und nur dort, wo Vertrauen herrscht, wird Freiheit ermöglicht. Dabei gehen Freiheit und Verantwortung für Kirchhof eine untrennbare Verbindung ein. Denn „Staat und Recht ruhen somit auf der Gemeinschaftsfähigkeit und Rechtschaffenheit seiner Bürger.“ (68) Hier klingt wie an so manch anderer Stelle das Böckenförde-Diktum an.
Auch wenn Kirchhof nicht müde wird, auf die enge Verbindung zwischen (christlicher) Religion und freiheitlicher Gesellschaft zu verweisen, ist der Verfassungsstaat kein christlicher, aber auch „kein die Belanglosigkeit des Religiösen vertretender Staat“ (98). Vielmehr trifft „die Kirche auf einen Partner, der die Christen achtet, aber nicht für sie streitet“ (113). Denn der „säkulare Staat braucht ein Menschenbild mit einer Verantwortlichkeit, die im Diesseits nicht entgolten wird, in einer übergreifenden Gerechtigkeit einen Ausgleich findet“ (117). Dabei verbindet Kirchhof mit dem Christentum Freiheit und universale Toleranz. Das erklärt auch, warum Kirchhof darauf verweist, dass der Staat zwar religiös neutral und doch kein laizistischer ist.
Liest man Kirchhofs Schlusssatz – „Eine Grundlage der Menschenrechte und der modernen Verfassungsstaatlichkeit ist das Christentum. Würde dieses geschwächt, wäre der Verfassungsbaum in seiner Existenz bedroht.“ (185) – klingt das wie das Plädoyer für den Fortbestand und Erhalt eines konstantinischen Zeitalters. Denn die Errungenschaften für Menschenwürde und Freiheit dieses christentümlichen Zeitalters sind für Kirchhof offenkundig. Doch was bedeutet es, dass wir auf dem Weg in ein nachkonstantinisches Zeitalter sind?
Dekan Dr. Martin Reppenhagen, Ettlingen
GND 136388647
